REISEBEDINGUNGEN (AGB)
Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH (in weiterer Folge kurz PEDALO genannt) kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von PEDALO abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich.
Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und PEDALO geschlossenen, Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende PEDALO den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.
1.2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch PEDALO, bzw. bei vermittelten Reisen durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung (= Pauschalreisevertrag) zustande.
1.3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch PEDALO. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. PEDALO wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20% pro Person fällig. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Überweisung in Fremdwährungen, gehen zu Lasten des Reisenden.
3. Rücktritt des Reisenden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
3.1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (= No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den Veranstalter) verrechnet:
a. Stornogebühren (= Entschädigung) für Radreisen
- Bis zum 28. Tag vor Anreise 20% des Reisepreises,
- jedoch mindestens € 50,- pro Person
- Ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise 30% des Reisepreises
- Ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor Anreise 50% des Reisepreises
- Ab dem 7. bis zum 4. Tag vor Anreise 70% des Reisepreises
- Ab dem 3. Tag und bei "No Show" der Reise 90% des Reisepreises
- Bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises
b. Abweichende Stornogebühren (= Entschädigung) für "Rad & Schiffreisen"
- Bis zum 84. Tag vor Anreise 20% des Reisepreises
- Ab dem 83. Tag bis zum 42. Tag vor Anreise 30% des Reisepreises
- Ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise 60% des Reisepreises
- Ab dem 27. bis zum 4. Tag vor Anreise 80% des Reisepreises
- Ab dem 3. Tag und bei "No Show" der Reise 90% des Reisepreises
- Bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises
Zur Deckung allfälliger Stornogebühren (= Entschädigung) ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer 6.11.
3.2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer 5.1. bis 5.4. dieser Reisebedingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Person € 50,- verrechnet.
3.3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Für derartige Buchungsänderungen werden pro Person € 50,- verrechnet.
4. Rücktritt von PEDALO
4.1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent-sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reiseantritt der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl PEDALO zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist PEDALO berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/Stornogebühren gemäß Ziffer 3.1. zu belasten.
4.2. Ist PEDALO aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann PEDALO vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.
4.3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann PEDALO vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.
Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen.
4.4. PEDALO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Reise nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
5. Leistungen
5.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt vorliegenden Reiseausschreibungen von PEDALO für die jeweils gebuchte Reisezeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.
5.2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung ausgewichen werden.
5.3. Beim Reiseverlauf wird größten Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Gegebenenfalls abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.
5.4. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.
5.5. Der Reisepreis versteht sich in Euro (€) und pro Person im Doppelzimmer. Dabei bestimmt der erste Tag des Basispakets den Saisonpreis. Gegebenenfalls gebuchte Zusatznächte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfällige Zuschläge sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt und auch auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich.
5.6. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Kur-/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung hingewiesen.
5.7. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.
5.8. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
6. Reiseteilnahme, Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbstständige An- und Abreise zum Startort der Reise, Erfüllung aller Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden.
6.2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
6.3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Radreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet.
6.4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder/Rennräder auf nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.
6.5. PEDALO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.
6.6. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
6.7. Sollte aus Gründen, die von PEDALO nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.
6.8. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von PEDALO ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von PEDALO weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von PEDALO für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
6.9. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet PEDALO nur, wenn diese durch PEDALO verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis maximal € 200,- pro Person. Keinerlei Haftung wird übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden (z.B. Laptop oder ähnliche elektronische Geräte); Zahlungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen; Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.
6.10. Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den Fahrradhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterräder abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt unter Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) zu leichten Beschädigungen, insbesondere Lackschäden, kommen kann. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen.
6.11. PEDALO legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen Wert auf eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrräder. Separat verschließbare Radgaragen können jedoch leider nicht immer garantiert werden. Sowohl Leihräder als auch eigene Fahrräder sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener Fahrräder kann von PEDALO keine Haftung übernommen werden.
6.12. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und gegebenenfalls eine Versicherung für die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert. Informationen zu weiteren Versicherungsmöglichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstützung während der Reise einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, finden Sie hier.
7. Gewährleistung
7.1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). PEDALO kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist PEDALO direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch PEDALO kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer 7.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.
7.3. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei PEDALO geltend gemacht werden.
8. Mitwirkungspflicht
8.1. Der Reisende hat PEDALO umgehend zu informieren, falls er die notwendigen Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).
8.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung bei-zutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer 7.1. genannten Stellen zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
8.3. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer 7.1. genannten Stellen (rechtzeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.
9. Sonstiges
9.1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von PEDALO mitgeteilt.
9.2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der von PEDALO zur Verfügung gestellten Ausrüstung.
9.3. Eine allenfalls angegebene Mobiltelefonnummer des Reisenden (=“Notfallnummer“) wird einzig für Notfälle und unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den vor Ort durchführenden Partner weitergegeben.
9.4. Alle Preisangabe erfolgen in EURO (€).
9.5. Erfüllungsort ist der Sitz von PEDALO.
9.6. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten!
9.7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.
10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
10.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2. Der Reisende kann PEDALO nur an ihrem Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
11. Absicherung von Kundengeldern
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Zahlungen, die über jene in Ziffer 2 definierten hinausgehen, oder vorzeitig geleistete An- bzw. Restzahlungen sind im Insolvenzfall nicht abgesichert.
PEDALO hat eine Insolvenzabsicherung mit der Volksbank Oberösterreich AG, Pfarrgasse 5, 4600 Wels abgeschlossen. Der Reisende kann diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zuständigen Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstraße 9/8, 1030 Wien, Telefon +43 1 3619077-0, Telefax +43 1 3619077-25, E-Mail: abwicklung@tourismusversicherung.at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von PEDALO verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der Pedalo-Radreisefreunde GmbH finden Sie auf www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 25910612.
12. OS-Plattform und Verbraucherschlichtungsstellen
12.1. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-Plattform) zur Verfügung. PEDALO nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@pedalo.com.
12.2. Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. PEDALO ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen uns und unseren Reisenden zu keiner Einigung, werden wir die für uns zuständige Alternative Streitbeilegungs-Stelle bekanntgeben und mitteilen, ob wir an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.
13. Datenschutzerklärung
13.1. Datenschutz durch PEDALO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch PEDALO zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
13.2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch PEDALO zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
13.3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
13.4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch PEDALO zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von PEDLALO, ein.
13.5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
13.6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
13.7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
13.8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 53115202525, E-Mail: mdsb@dsb.gv.at).
STANDARDINFORMATIONSBLATT FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Pedalo-Radreisefreunde GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Pedalo-Radreisefreunde GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pau-schalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge-bühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Pedalo-Radreisefreunde GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zuständigen Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Telefon +43 31670897, E-Mail: radreisefreunde@call-us.com kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Pedalo-Radreisefreunde GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz